Sonderpädagogisches Förderzentrum Parsberg

Aufnahme und Anmeldung

Die Aufnahme in das Sonderpädagogische Förderzentrum Parsberg setzt die Fest-stellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch Erstellung eines sonder-pädagogischen Gutachtens voraus.

Es gilt der Grundsatz: Anmeldung ist nicht gleich Aufnahme.

Zwischen der Anmeldung am Förderzentrum und der Aufnahme steht eine aus-führliche fachliche Begutachtung und die ergebnisoffene Beratung der Eltern.

Den Schülerinnen bzw. Schülern mit Förderbedarf und ihren Erziehungsberechtigten stehen damit grundsätzlich alle schulischen Bildungswege zur Verfügung. Sie werden bei ihrer Entscheidung über den richtigen Weg durch die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen beraten. Die Eltern müssen abwägen, welcher schulische Weg für ihr Kind zum jeweiligen Zeitpunkt der richtige ist. Die Aufnahme in ein Förder-zentrum schließt den späteren Wechsel an die Regelschule nicht aus und umgekehrt.

 

Am Sonderpädagogische Förderzentrum Parsberg werden Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung erzog-en, unterrichtet und gefördert. Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ar-beiten nach einem eigenen Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen.

Für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf ihre Schulfähigkeit sonder-pädagogischer Unterstützung bedürfen, steht in den letzten drei Jahren vor dem regelmäßigen Beginn der Schulpflicht die  Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) am Förderzentrum Parsberg zur Verfügung.

Die Aufnahme in die Schulvorbreitende Einrichtung (SVE) des Sonderpäda-gogischen Förderzentrums Parsberg setzt die Feststellung des Förderbedarfs durch eine fachliche Stellungnahme voraus. Auch hier gilt der Grundsatz: Anmeldung ist nicht gleich Aufnahme.

 

Ablauf der Aufnahme:

  1. Anmeldung durch die Eltern und Erziehungsberechtigten
  2. Entwicklungsgespräch mit Vorlage von Vorbefunden (z.B. Arztbrief, Therapieberichte, ….)
  3. Untersuchung mit einem standardisierten Testverfahren
  4. Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens mit Empfehlung
  5. Eröffnung des sonderpädagogischen Gutachtens mit Entscheidung der Eltern
  6. Gegebenenfalls Aufnahme

 

www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schularten/foerderschule.html